Mittwoch, 08. September 2010

www.grabowski.de > text > dies + das

 

23.8.2003

Mäuse für Mausklicks

Mit Partnerprogrammen können auch private Websitebetreiber Geld mit ihrer Homepage verdienen

Eine ordentliche Website zu besitzen, kostet gehörig Zeit. Schließlich muss man sich in die HTML-Programmierung vertiefen oder entsprechende Programme erlernen, muss sich mit Farbkompositionen, Layout und Nutzerführung herumschlagen und schließlich die eigene Site laufend aktuell halten. Da geht so manche Stunde Freizeit drauf. Deshalb liegt der Gedanke nahe, sich wenigstens einen Teil der Arbeit in klingender Münze vergolden zu lassen. Partnerprogramme machen's möglich.

Am bekanntesten dürfte das Programm des Internet-Buchhändlers Amazon sein. Weltweit haben 900.000 Partner Links auf den Händler gesetzt, allein in Deutschland, Frankreich und England sind es seit 1999 insgesamt 150.000, die von ihren Sites auf den elektronischen Buchladen verweisen.

Das Prinzip ist einfach und soll an einem Beispiel deutlich werden: Ein passionierter Geflügelzüchter hat eine Seite zum Thema Rassegeflügel aufgebaut. Er meldet sich als Partner kostenlos bei Amazon an und kann nun ohne aufwendige Programmierkenntnisse eine Auswahl an Büchern nebst Titelbild zu seinem Hobby auf den Seiten platzieren. Ein User besucht die Geflügelseiten, findet die Bücherliste und will gleich eines kaufen. Mit einem Klick wird der User zu Amazon verbunden, der Hobbyzüchter erhält zwischen 5 und 15 Prozent Provision. Auf diese Art hat jeder etwas davon: Der Händler mehr Umsatz, der Geflügelzüchter wertet seine Seite auf und verdient ein paar Groschen nebenbei, der User bekommt den zusätzlichen Service, unkompliziert zu bestellen.

Mittlerweile bieten auch andere Kaufhäuser im Web solche Partnerprogramme (auch Affiliate-Marketing genannt) an, allen voran Quelle und Neckermann. Aber auch viele Reisebüros, Händler für Second-Hand-Handys oder Hundefachgeschäfte setzen auf Partnerprogramme - vom umsatzstarken Erotikbereich einmal ganz abgesehen. Eine entsprechende Suche ergibt bei Google über 400.000 Treffer.

Klar, dass es mittlerweile auch eigene Portale für Affiliate-Marketing gibt. Darunter beispielsweise adbutler.de, eine Tochterfirma der Geizkragen AG, die ein Webportal für Sparfüchse betreibt. 2001 ist das Angebot gestartet, seit vergangenem Jahr firmiert es als selbstständige GmbH mit insgesamt sechs Mitarbeitern. Seine Aufgabe ist die Vermittlung. Die 90.000 angemeldeten Affiliates können über das Portal aus rund 600 Programme auswählen - von Reisebüros, Verkauf von gehobenen Haushaltswaren bis hin zu Versicherungsagenturen. Nur Schmuddelkram ist über die distinguierte Seite nicht zu erhalten. "Außer dem Playboy haben wir kein erotisches Programm im Angebot", erklärt Rebekka Barnhusen, die Verantwortliche für Vertrieb und Buchhaltung.

Für den Adbutler lohnt sich diese Vermittlung. Doch für die einzelnen Affiliants? "Wenn man's vernünftig aufsetzt kann man mit wenig Aufwand gut um die 50 Euro Umsatz im Monat machen, mehr als hundert sind auch gut zu erreichen", sagt Barnhusen. Sie weiß jedoch auch von Webmastern, die mit solchen Programmen einen Großteil ihre Einkommens bestreiten. Dazu gehört jedoch Glück, Durchhaltevermögen und vor allem eine gute Idee. Etwa die, User fürs E-Mail-Lesen zu bezahlen. Geld-Mails ist ein solcher Dienst, der jede vom User empfangene Werbe-Mail mit einem Cent vergütet.

Doch wer nun bereits das große Geld erhofft, kann auch enttäuscht werden. Gerade mal neun Euro habe er innerhalb von vergangenen drei Monaten mit seinen Partnerlinks verdient, beklagte sich eine Webmaster in einer Newsgroup. Eine Kollegin macht ihren Job wohl besser: Sie bekommt monatlich ungefähr den Gegenwert eines schicken Candle-Light-Dinners überwiesen.

Die rechtliche Seite des Geschäfts

Wer erfolgreich an solchen Partnerprogrammen teilnimmt, muss seine Einnahmen natürlich versteuern. Es sei denn, der Gewinn liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze von 256 Euro im Jahr.

Davon unabhängig ist die Sache mit dem Gewerbe. Einige Firmen, Amazon gehört dazu, arbeiten nur mit gewerblichen Partnern zusammen. Wobei deren Definition recht vage ist: So ist für den Buchhändler beispielsweise jeder ein Gewerbetreibender, der eine Domain auf sich registriert hat.

Rechtlich betrachtet sieht die Sache schon anders aus. Das Einkommensteuergesetz spricht bei Gewerbetreibenden von der "Einkünfteerzielungsabsicht", die bei solchen Partnerprogrammen durchaus gegeben ist. Doch welche Grenzen gelten? Da ist sich Harald Ehlert, Steuerberater bei der Reutlinger Kanzlei Völker & Partner, auch nicht so sicher. Womöglich könnten solche Partnerprogramm auch unter dem Thema "Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen" abgelegt werden, womit sich die Sache wieder anders darstellen würde. Rechtlich scheint dies, wie andere Streitfälle im Web auch, nicht eindeutig zu sein. Nach einem Blick in die einschlägige Literatur meint Ehlert: "Die winden sich genauso wie ich."

Reutlinger General-Anzeiger